Infos für PatientInnen

Was brauche ich für die logopädische Therapie?

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe, ...). Vereinzelt akzeptieren Krankenkassen auch Verordnungen von Ihrem Arzt für Allgemeinmedizin beim Erstbefund. Sollten Sie einen Hausbesuch benötigen, so muss dies für die dementsprechende Refundierung ebenso auf der Verordnung vermerkt werden. Damit Ihnen die Rückerstattung der Kosten garantiert werden kann, ist es ratsam die ärztliche Verordnung VOR Therapiebeginn chefärztlich bewilligen zu lassen.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung kann entweder telefonisch unter 0664/1379412 erfolgen oder Sie schicken mir eine E-Mail an: office@anna-grasl.at
Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen können, so sprechen Sie mir bitte eine Nachricht auf meine Mobilbox. Ich werde Sie dann so rasch wie möglich zurückrufen.

Behandlungskosten

Seit 01. Januar 2019 ist es mir möglich als Vertragslogopädin mit allen Kassen abzurechnen.

Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab, bei der Sie versichert sind. Sie benötigen vor Therapiebeginn, wie bereits oben beschrieben, eine chefärztlich bewilligte Verordnung. Bei einigen Krankenkassen gibt es Selbstbehalte, die direkt von Ihrer Krankenkasse eingehoben werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber.

Terminverhinderung

Falls Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie diesen telefonisch unter 0664/1379412 mindestens zwei Tage vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen bzw. bei nicht Erscheinen zum vereinbarten Termin muss ich Ihnen den vollen Therapiesatz in Rechnung stellen.